§ 1 Geltungsbereich, Form
- Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Geschäftspartnern und Kunden.
- Die AGB gelten insbesondere für Verträge über die Erbringung von Dienst- und Werkleistungen, ohne Rücksicht darauf, ob der Dienstleister/Werkunternehmer die Leistung selbst erbringt bzw. das Werk herstellt oder durch Dritte durchführen lässt.
- Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall.
- Individuelle Vereinbarungen und Angaben in unserer Beauftragung haben Vorrang vor den AGB. Handelsklauseln sind im Zweifel gem. den von der Internationalen Handelskammer in Paris (ICC) herausgegebenen Incoterms® in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung auszulegen.
- Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen in Bezug auf den Vertrag (zB Fristsetzung, Mahnung, Rücktritt) sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit in Sinne dieser AGB schließt Schrift- und Textform (zB Brief, E-Mail, Telefax) ein.Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
- Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
- Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande.
- Dem Kunden wird nach unverbindlicher und kostenloser Besichtigung des zu räumenden/zu entkernenden Objekts ein Angebot unterbreitet, welches die einzelnen Dienst- und Werkleistungen aufführt und entsprechend bepreist. Hieraus ergibt sich ein Gesamtangebot, an welches wir uns einen Monat lang nach Zugang des verbindlichen Angebots an den Kunden gebunden fühlen. Das Angebot wird dem Kunden per Post oder E-Mail zugesandt.
- Der Kunde hat die Möglichkeit, das verbindliche Angebot durch schriftliche Erklärung uns gegenüber innerhalb der 14 Tage nach Absendung des Angebots an ihn anzunehmen. Die Erklärung nach Annahme nach Ablauf der 14 Tage gilt als neues Angebot.
- Erklärt der Kunde die Annahme rechtzeitig, so versenden wir eine schriftliche Auftragsbestätigung.
§ 3 Leistung, Gefahrübergang und Annahmeverzug
- Die Erbringung der Leistung erfolgt nach vorheriger Terminabsprache mit dem Kunden.
- Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Leistungstermin vereinbart wurde, sind unsere sind unsere Termine ausschließlich unverbindliche Angaben.
- Der Kunde kann zwei Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Leistungstermins uns in Textform auffordern binnen einer angemessenen Frist zu leisten. Sollten wir einen ausdrücklichen Termin schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Kunde uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Kunde berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
- Der Erfüllungsort ist der Sitz des Kunden.
- Der Beginn der von uns angegebenen Leistungszeit setzt die rechtzeitige ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Der Kunde hat hierbei sicher zu stellen, dass die vereinbarte Leistung durch uns erbracht werden kann. Hierzu gehört insbesondere die Gewährung des Zugangs zu den Leistungsräumlichkeiten. Schafft der Kunde diese Möglichkeit zum vereinbarten Leistungszeitpunkt nicht, so gerät er in Annahmeverzug. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Leistung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (zB. Lagerkosten, Anmietungskosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung iHv. 25 % des Auftragswert.Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
- Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertrags entsprechend. Der Übergabe bzw. der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme der Leistung ist.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
- Unsere Preise berechnen wir individuell nach vorangegangener Besichtigung der zu räumenden/zu entkernenden Örtlichkeiten unter Aufschlüsselung der Einzelpositionen sowie nach den Wünschen des Kunden. Die sodann an den Kunden mitgeteilten Preise verstehen sich als Festpreise, inklusive gesetzlicher Umsatzsteuern zzgl. Entsorgungskosten, Parkgebühren und Maut etc.
- Etwaige Gebühren, Steuern oder sonstige öffentliche Abgaben werden von dem Kunden getragen. Diese werden jedoch bei der Erstellung des verbindlichen Angebots entsprechend berücksichtigt und nicht im Nachhinein erhoben.
- Der vereinbarte Festpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsstellung und Leistungserbringung bzw. Abnahme des Werkes. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.
- Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Festpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
- Die Zahlung des Festpreises hat ausschließlich auf das auf der Auftragsbestätigung angegebene Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
- Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Leistung bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.
- Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (zB durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Festpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).
§ 6 Gewährleistungsrechte und Schadensersatz
- Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.
- Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage/Installation oder mangelhafter Anleitungen) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
- Sofern wir uns zur Erbringung von Werkleistungen verpflichtet haben, ist das Werk frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist das Werk frei von Sachmängeln,
a) wenn es sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst
b) für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Besteller nach der Art des Werkes erwarten kann. - Der Kunde hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Festpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
§ 7 Haftung
- Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware/Leistung/ des Werkes oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an dem Werk eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist. - Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
§ 8 Verjährung
Die Gewährleistungsfrist im Hinblick auf die Erbringung von Werkleistungen beträgt grundsätzlich 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang (Abnahme). Hat sich ein Mangel innerhalb der Verjährungsfrist gezeigt, so tritt die Verjährung nicht vor dem Ablauf von vier Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem sich der Mangel erstmals gezeigt hat. Hat der Besteller zur Nacherfüllung oder zur Erfüllung von Ansprüchen aus einer Garantie die Ware an uns oder auf unsere Veranlassung einem Dritten übergeben, so tritt die Verjährung von Ansprüchen wegen des geltend gemachten Mangels nicht vor Ablauf von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem die nachgebesserte oder ersetzte Ware dem Besteller übergeben wurde. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
§ 9 Rechtswahl, Gerichtsstand und Sonstiges
- Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Heiligenhafen. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer i.v. § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gem. diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
- Jegliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie in Textform vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel.